Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SimpliServ GmbH

Stand: 19.04.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der SimpliServ GmbH, Gewerbepark West 2a, 8504 Preding, - nachfolgend „Anbieter“ - und ihren Kunden über die Nutzung der Softwareplattform SimpliServ sowie damit verbundene Leistungen.

1.2 Vertretungsbefugter Geschäftsführer des Anbieters ist Luca Malli.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Bestellformulare, Auftragsbestätigungen oder sonstige schriftliche Abreden zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

1.6 Bestandteile eines Vertrags zwischen Anbieter und Kunde sind in folgender Rangordnung: (i) der jeweilige individuelle SaaS-Vertrag bzw. die individuelle Vereinbarung, (ii) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), soweit einschlägig, (iii) diese AGB. Im Fall von Widersprüchen gehen die höherrangigen Vertragsbestandteile den nachrangigen vor; datenschutzrechtliche Regelungen des AVV gehen bei datenschutzrechtlichen Fragen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Softwareplattform SimpliServ als Software-as-a-Service zur entgeltlichen Nutzung bereit.

2.2 SimpliServ ist eine B2B Operations- und Service-Management-Software, insbesondere für Servicebetriebe, Werkstätten, Mobility-Anbieter und ähnliche Unternehmen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, dem Angebot, dem Bestellformular, der Leistungsbeschreibung oder sonstigen individuellen Vereinbarungen.

2.4 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

2.5 Soweit ausdrücklich vereinbart, kann der Anbieter zusätzliche Leistungen erbringen, insbesondere individuelle Anpassungen, Konfigurationen, Schnittstellenanbindungen, Datenimporte, Schulungen, Onboarding, Supportleistungen oder sonstige projektbezogene Leistungen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Bestellformulars, schriftliche Auftragsbestätigung, Freischaltung des Kundenkontos oder auf sonstige ausdrücklich vereinbarte Weise zustande.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Leistungen und Verfügbarkeit

4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden SimpliServ im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.

4.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder an neue technische, rechtliche oder wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, sofern dadurch die wesentlichen vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

4.3 Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades, Sicherheitsmaßnahmen und technische Anpassungen durchzuführen. Während solcher Maßnahmen kann die Verfügbarkeit der Software vorübergehend eingeschränkt sein.

4.4 Kein Mangel und keine vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeit liegen insbesondere vor bei:

a) angekündigten Wartungsarbeiten,

b) kurzfristig erforderlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen,

c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfällen von Telekommunikationsnetzen, Hosting-Infrastruktur, Drittanbietern, Integrationen oder externen Diensten.

4.5 Der Supportumfang sowie allfällige Supportzeiten richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket oder nach gesonderter Vereinbarung.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, SimpliServ im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt,

a) die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde,

b) die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder sonst technisch zu analysieren, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist,

c) Zugangsdaten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder

d) technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.

5.3 Sämtliche Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Konzepten, dem Design, dem Quellcode, der Dokumentation, den Marken, Logos und sonstigen Inhalten verbleiben ausschließlich beim Anbieter.

6. Benutzerkonten und Zugangsdaten

6.1 Der Kunde erhält im Rahmen des gebuchten Pakets die Möglichkeit, Benutzerkonten anzulegen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.

6.3 Benutzerkonten dürfen ausschließlich von den jeweils autorisierten Personen verwendet werden. Eine missbräuchliche Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten ist unzulässig.

6.4 Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsgefährdung oder vertragswidrige Nutzung besteht.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig vorzunehmen.

7.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) richtige und vollständige Angaben bereitzustellen,

b) seine Benutzerkonten eigenverantwortlich zu verwalten,

c) für die technische Anbindung an das Internet sowie für geeignete Hard- und Software selbst zu sorgen,

d) die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten, gespeicherten, verarbeiteten oder übermittelten Inhalte und Daten sicherzustellen,

e) geltende gesetzliche Vorgaben, insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen, einzuhalten.

7.3 Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Benutzerkonten erfolgen, sofern er diese zu vertreten hat.

8. Individuelle Anpassungen und Zusatzleistungen

8.1 Individuelle Anpassungen, Erweiterungen, Integrationen, Sonderentwicklungen oder projektbezogene Leistungen werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung erbracht.

8.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungswünsche des Kunden umzusetzen.

8.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verbleiben sämtliche Rechte an individuellen Anpassungen, Erweiterungen, Integrationen, Konzepten, Programmcodes, Vorlagen, technischen Lösungen und sonstigen Arbeitsergebnissen beim Anbieter. Der Kunde erhält daran lediglich ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

9. Drittanbieter und externe Dienste

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Drittanbieter, Subunternehmer, Hosting-Dienstleister, Speicheranbieter und sonstige externe Dienstleister einzusetzen.

9.2 Der Anbieter nutzt insbesondere externe technische Infrastrukturen und Dienste, etwa für Hosting und Datenspeicherung.

9.3 Soweit SimpliServ mit Diensten, Schnittstellen, Plattformen oder Systemen Dritter verbunden ist oder solche unterstützt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass diese jederzeit verfügbar, unverändert, kompatibel oder störungsfrei bleiben.

9.4 Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Dienste oder Schnittstellen begründen keinen Mangel der Leistungen des Anbieters, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Es gelten die im Angebot, Bestellformular oder sonst in der individuellen Vereinbarung festgelegten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Der Kunde kann Leistungen auf monatlicher oder jährlicher Basis buchen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

10.3 Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus für die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode fällig.

10.4 Zusätzliche Leistungen, insbesondere individuelle Anpassungen, Sonderentwicklungen, Schulungen, Konfigurationen, Datenimporte oder sonstige projektbezogene Leistungen, werden gesondert verrechnet.

10.5 Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden vom Anbieter ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

10.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für künftige Vertragsperioden anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 60 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Akzeptiert der Kunde die angekündigte Preisanpassung nicht, ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis abweichend von der ordentlichen Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Vertragsperiode außerordentlich zu kündigen; die Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform beim Anbieter eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die angekündigte Preisanpassung ab Beginn der nächsten Vertragsperiode als vereinbart, sofern der Anbieter den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Während einer laufenden, im Voraus bezahlten Vertragsperiode bleiben die vereinbarten Preise unverändert.

11. Zahlungsverzug

11.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

11.2 Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Software ganz oder teilweise zu sperren.

11.3 Die Sperrung lässt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte unberührt.

11.4 Weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Verträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

12.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

a) der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt,

b) der Kunde die Software rechtswidrig oder grob vertragswidrig nutzt,

c) der Kunde Sicherheitsmaßnahmen gefährdet oder umgeht,

d) der Kunde trotz Aufforderung schwerwiegende Vertragsverstöße nicht abstellt.

13. Daten des Kunden, Export und Löschung

13.1 Der Kunde bleibt für sämtliche von ihm in SimpliServ eingestellten, hochgeladenen, gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte und Daten verantwortlich.

13.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Inhalte allgemein rechtlich oder inhaltlich zu prüfen.

13.3 Der Kunde kann im Rahmen der technisch verfügbaren Funktionen Datenexporte in gängigen Formaten, insbesondere CSV, JSON oder PDF, vornehmen.

13.4 Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren, soweit dem keine gesetzlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.

13.5 Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

13.6 Der Anbieter ist berechtigt, Sicherungskopien und technisch erforderliche Restbestände im Rahmen üblicher Backup- und Löschzyklen zeitverzögert zu entfernen.

14. Datenschutz

14.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

14.2 Der Kunde bleibt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm mittels SimpliServ verarbeiteten personenbezogenen Daten.

14.3 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags.

15. Gewährleistung

15.1 Der Anbieter gewährleistet, dass SimpliServ im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.

15.2 Unerhebliche Abweichungen oder Beeinträchtigungen begründen keine Gewährleistungsansprüche.

15.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

15.4 Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder Ersatz zu leisten.

15.5 Schlägt die Verbesserung endgültig fehl, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen oder, sofern es sich nicht nur um einen unerheblichen Mangel handelt, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

15.6 Keine Gewähr besteht insbesondere für Mängel, Störungen oder Einschränkungen, die verursacht werden durch:

a) unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder dessen Benutzer,

b) technische Umgebungen oder Systeme des Kunden,

c) externe Dienste, Schnittstellen oder Drittanbieter außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,

d) Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Software,

e) höhere Gewalt.

16. Haftung

16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

16.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Einsparungen und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

16.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den letzten 6 Monaten vor Eintritt des schadenbegründenden Ereignisses für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlt hat.

16.5 Im Fall von Datenverlusten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

16.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.

17. Geheimhaltung

17.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

17.2 Als vertraulich gelten insbesondere kaufmännische, technische, organisatorische und betriebliche Informationen, Daten, Unterlagen, Prozesse, Konzepte und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

17.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

a) allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind,

b) der empfangenden Partei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren,

c) von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren aufrecht.

18. Referenznennung

18.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma, Unternehmensbezeichnung und Logo als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck auf der Website, in Präsentationen, Sales-Unterlagen und vergleichbaren Unternehmensdarstellungen zu verwenden.

18.2 Widerspricht der Kunde dieser Nutzung schriftlich, wird der Anbieter die weitere Verwendung innerhalb angemessener Frist einstellen.

19. Änderungen der AGB

19.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar ist.

19.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

19.3 Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Anbieter den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

19.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB weiter. In diesem Fall bleibt dem Anbieter das Recht vorbehalten, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen.

20. Höhere Gewalt

20.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.

20.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.

21. Anwendbares Recht

21.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

22.3 Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.